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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für öffentliche Führungen der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH

Liebe Gäste,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH - nachstehend ›UNT‹ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend ›dem Kunden<, der ein Ticket für eine öffentliche Stadtfühurung über unsere Website bestellt. Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie bitte diese Bedingungen daher vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Führungen der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH

1. Allgemeines
1.1. Öffentliche Führungen sind Führungen für Individualgäste, die von der UNT zu festen Terminen und Zeiten angeboten werden und mit entsprechender Vorausbuchung gebucht werden können (Einzelticketverkauf).

2. Anmeldung
2.1. Der Erwerb von Tickets, sowohl online als auch vor Ort in der Tourist-Information, ist verbindlich.
2.2.Der Eingang eines verbindlichen Ticketkaufs bei der UNT begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf das Zustandekommen einer Führung. Die UNT ist auch als Vertreter der Kooperationspartner vielmehr frei in ihrer Entscheidung, den verbindlichen Ticketkauf des Auftraggebers anzunehmen oder nicht. Die UNT übernimmt mit der Annahme des verbindlichen Ticketkaufs keine Garantie, dass tatsächlich eine Führung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers vermittelt werden kann.

3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich bei öffentlichen Führungen aus der Ausschreibung in der Führungsbroschüre oder der Beschreibung auf der Webseite.
3.2. Die Durchführung der Führung ist nicht an einen bestimmten Gästeführer gebunden. Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers obliegt der UNT. Die UNT hat in jedem Fall das Recht, den Gästeführer wegen eines zwingenden Verhinderungsgrundes, z.B. Krankheit, durch einen anderen geeigneten Gästeführer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt auch für Führungen, für die ein spezieller Gästeführer benannt oder vereinbart wurde.
3.3. Die Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben und können geringfügig variieren.
3.4. Die vereinbarten Führungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Ein kostenloser Rücktritt wegen (zu erwartendem) schlechtem Wetter ist demnach ausgeschlossen. Im Falle einer Absage durch die UNT bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von anderweitigen Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten seitens der Vertragspartner.

4. Bezahlung
4.1. Bei öffentlichen Führungen können Tickets online mit Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte oder vor Ort in der Tourist-Information durch Bar- oder Kartenzahlung erworben werden.
4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Informationsmaterialien wie Stadtpläne, Prospekte und Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Führung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

5. Umbuchungen/Stornierung
5.1. Umbuchung und Stornierung von öffentlichen Führungen:
5.1.1. Bei öffentlichen Führungen ist die Möglichkeit der Umbuchung sowie ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht seitens des Gastes grundsätzlich ausgeschlossen.
5.1.2. Muss eine öffentliche Führung von Seiten der UNT abgesagt werden, informiert die UNT die Teilnehmer in diesem Fall sofort. Im Falle einer Absage hat der Teilnehmer das Recht, an der gleichen Führung zu einem anderen Zeitpunkt teilzunehmen. Wünscht der Teilnehmer das nicht, wird der gezahlte Peis der Führung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an die UNT, insbesondere bezüglich der Kosten einer An- und Abreise, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers
6.1. Öffentliche Führungen werden generell zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Auch aus unverschuldeten Gründen, welche die Teilnehmer am pünktlichen Erscheinen hindern, z.B. Verspätung der Bahn, kann die öffentliche Führung leider nicht verschoben oder auf die sich verspäteten Teilnehmer gewartet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückgabe und Erstattung der Tickets.
6.2. Sollte der Gast wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zu einem Anbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn ist die Gruppe bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs oder einer Kündigung kein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

7. Haftung
7.1. Die UNT haftet nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden bei lediglich vermittelten Führungen oder von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen einer Führung besucht werden.
7.2. Der Teilnehmer einer Führung, welche durch die UNT veranstaltet wird, verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die UNT, soweit der Schaden nicht von der UNT vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Die UNT ist berechtigt, Daten an Kooperationspartner weiterzugeben, welche die jeweilige Leistung durchführen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der UNT zu entnehmen.

9. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.2. Soweit sich aus dem Vertrag mit der UNT nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der UNT. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt insbesondere für Gäste bzw. Auftraggeber, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz haben.
9.3. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist der Gerichtsstand ausschließlich der Geschäftssitz der UNT. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, aber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt.

 

 

 

© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018 – 2020

Sonderregelungen Baustellenführung

Sicherheitshinweise und Haftungsvereinbarung


Bitte beachten Sie, dass die Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH nur vermittelnd tätig ist. Veranstalter der Baustellenführungen ist die Stadt Ulm, vertreten durch die Abteilungen VGV/B10 Team und Baustellenkommunikation.

Sicherheitshinweise

  •  Aus Sicherheitsgründen können Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht an dem regulären Rundgang teilnehmen.
  • Für Kinder unter 14 Jahren gibt es ein gesondertes Baustellenführungs-Angebot.
  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Die Mitnahme von Gepäck (Rucksäcke/Tasche, größer als A4) ist auf der Baustelle nicht gestattet.
  • Das Tragen von Sicherheitsausrüstung ist verpflichtend.
  • Das Betreten der Baustelle ist nur mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung gestattet. Befolgen Sie unbedingt den Anweisungen des zu Ihrer Sicherheit tätigen Führungspersonals.
  • Verlassen Sie nicht eigenmächtig die Gruppe und betreten Sie keinesfalls Ihnen nicht zugängliche Arbeitsbereiche.
  • Halten Sie sich von Baumaschinen fern und treten Sie nicht unter schwebende Lasten, insbesondere Krananlagen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede/r Besucher/in die Baustelle auf eigene Gefahr betritt. Vor Betreten bitten wir, die Haftungsvereinbarung zu lesen und mittels Unterschrift zu bestätigen. Ein Betreten der Baustelle ohne Unterzeichnung ist nicht möglich.
  • Das Gelände ist nicht barrierefrei und somit für Menschen mit Gehhilfen (auch Nordic Walking Stöcke), Rollstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln nicht geeignet, das Betreten somit untersagt.
  • Das Fotografieren und Filmen ist nur für private Zwecke erlaubt. Eine Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken zu kommerziellen Zwecken ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalterin erlaubt. Das Führungspersonal zeigt Ihnen geeignete Stellen, an denen Sie Aufnahmen machen können. Dauerfilmaufnahmen von Führungen sind untersagt. Das Fotografieren und Filmen von Typenschildern und ähnlichen technischen Details ist untersagt.

Haftungsvereinbarung

Mit der Bestätigung der AGB im Rahmen der Online-Bestellung erkennt die bestellende Person die nachfolgenden Haftungsregelungen ausdrücklich an. Diese gelten als verbindlich zwischen der bestellenden Person und der Stadt Ulm vereinbart.

Die Stadt Ulm haftet unbeschränkt:
a. für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch das Bauprojekt, einen seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen,
b. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
c. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit das Bauprojekt den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.

1. Im Übrigen haftet die Stadt Ulm im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Unterzeichnende regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Es besteht Einigkeit, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 260.000,00 beträgt.

2. Eine weitergehende Haftung der Stadt Ulm, als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

3. Soweit die Haftung der Stadt Ulm nach Ziffer 2 und 3 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen*innen des Bauprojekts gegenüber dem/der Unterzeichnenden.

4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen bzw. begrenzt ist, stellt der/die Unterzeichnende die Stadt Ulm von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen die Stadt Ulm und das Bauprojekt frei, die im Zusammenhang mit der Baustellenbegehung durch die/die Unterzeichnenden, veranstaltet durch die Stadt Ulm entstehen.