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Sonderregelungen Baustellenführung

Sicherheitshinweise und Haftungsvereinbarung


Bitte beachten Sie, dass die Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH nur vermittelnd tätig ist. Veranstalter der Baustellenführungen ist die Stadt Ulm, vertreten durch die Abteilungen VGV/B10 Team und Baustellenkommunikation.

Sicherheitshinweise

  •  Aus Sicherheitsgründen können Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht an dem regulären Rundgang teilnehmen.
  • Für Kinder unter 14 Jahren gibt es ein gesondertes Baustellenführungs-Angebot.
  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Die Mitnahme von Gepäck (Rucksäcke/Tasche, größer als A4) ist auf der Baustelle nicht gestattet.
  • Das Tragen von Sicherheitsausrüstung ist verpflichtend.
  • Das Betreten der Baustelle ist nur mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung gestattet. Befolgen Sie unbedingt den Anweisungen des zu Ihrer Sicherheit tätigen Führungspersonals.
  • Verlassen Sie nicht eigenmächtig die Gruppe und betreten Sie keinesfalls Ihnen nicht zugängliche Arbeitsbereiche.
  • Halten Sie sich von Baumaschinen fern und treten Sie nicht unter schwebende Lasten, insbesondere Krananlagen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede/r Besucher/in die Baustelle auf eigene Gefahr betritt. Vor Betreten bitten wir, die Haftungsvereinbarung zu lesen und mittels Unterschrift zu bestätigen. Ein Betreten der Baustelle ohne Unterzeichnung ist nicht möglich.
  • Das Gelände ist nicht barrierefrei und somit für Menschen mit Gehhilfen (auch Nordic Walking Stöcke), Rollstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln nicht geeignet, das Betreten somit untersagt.
  • Das Fotografieren und Filmen ist nur für private Zwecke erlaubt. Eine Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken zu kommerziellen Zwecken ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalterin erlaubt. Das Führungspersonal zeigt Ihnen geeignete Stellen, an denen Sie Aufnahmen machen können. Dauerfilmaufnahmen von Führungen sind untersagt. Das Fotografieren und Filmen von Typenschildern und ähnlichen technischen Details ist untersagt.

Haftungsvereinbarung

Mit der Bestätigung der AGB im Rahmen der Online-Bestellung erkennt die bestellende Person die nachfolgenden Haftungsregelungen ausdrücklich an. Diese gelten als verbindlich zwischen der bestellenden Person und der Stadt Ulm vereinbart.

Die Stadt Ulm haftet unbeschränkt:
a. für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch das Bauprojekt, einen seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen,
b. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
c. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit das Bauprojekt den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.

1. Im Übrigen haftet die Stadt Ulm im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Unterzeichnende regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Es besteht Einigkeit, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 260.000,00 beträgt.

2. Eine weitergehende Haftung der Stadt Ulm, als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

3. Soweit die Haftung der Stadt Ulm nach Ziffer 2 und 3 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen*innen des Bauprojekts gegenüber dem/der Unterzeichnenden.

4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen bzw. begrenzt ist, stellt der/die Unterzeichnende die Stadt Ulm von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen die Stadt Ulm und das Bauprojekt frei, die im Zusammenhang mit der Baustellenbegehung durch die/die Unterzeichnenden, veranstaltet durch die Stadt Ulm entstehen.